Schutzraum-Planung

Schutzraum-Planung

FASSUNGSVERMÖGEN

Schweizer Grundsatz: Jeder/jedem ein Schutzraum

Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Private wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sogenannte Schutzraumbaupflicht. 

Bei Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern greift die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze.

Wie viele Schutzplätze braucht ein Gebäude?

Die notwendige Anzahl von Schutzplätzen (Liegestellen) hängt von der Art und dem Umfang der Nutzung bzw. der Wohnfläche ab. Festgelegt ist dies in Art. 70 Zivilschutzverordnung (ZSV) des Bundes.

Für Neubauten legt die ZSV Folgendes fest:
  • für Wohnhäuser ab 38 Zimmern: zwei Schutzplätze pro drei Zimmer
  • für Spitäler, Alters- und Pflegeheime: ein Schutzplatz pro Patientenbett
Ob und in welcher Anzahl in einer Liegenschaft Schutzplätze zu erstellen sind, ist jeweils Gegenstand der kommunalen Baubewilligung.

BELÜFTUNGSKONZEPT

Projektierung der Schutzraum-Belüftung

Um auch bei einer Belegung jederzeit ein zulässiges Schutzklima zu gewährleisten, sind die Luftraten und Belüftungseinrichtungen (Ventilationsaggregate, Gasfilter etc.) bei der Projektierung genau zu definieren.

Schutzräume für bis zu 50 Personen werden mit 6 m³/h pro Schutzplatz im Frischluftbetrieb und mit 3 m³/h pro Schutzplatz im Filterbetrieb belüftet.

Bei Schutzräumen von über 50 Personen, die vollständig innerhalb des Dämmperimeters liegen, greift die TWW 2012. Das bedeutet, dass jeder Schutzplatz mit der doppelten Luftrate versorgt sein muss.

ÜBERDRUCKBERECHNUNG

Berechnung des Überdrucks für Schutzräume nach TWS

Im Rahmen der Planung eines neuen Schutzraumes nach TWS sind für die Belüftung genaue Überdruckberechnungen auszuführen. 

Die Abluftventile sind aufgrund der Raumluftmengen und der Anforderungen betreffend der Verteilung der Gesamtluftmenge auf die verschiedenen Räume bzw. Abteile so zu bemessen, dass der Überdruck im Frischluftbetrieb 250 Pa nicht übersteigt. So wird gewährleistet, dass der Druckwechsel beim Bedienen der Eingangstüre im erträglichen Rahmen bleibt.

Zudem muss im Filterbetrieb stets ein Überdruck von mindestens 50 Pa gewährleistet sein. Durch diesen Überdruck wird verhindert, dass Gas, Staub und Rauch durch undichte Stellen in die Schutzraumhülle eindringen können.
Grunddrissbeispiel für 50 Schutzplätze

MÖBLIERUNGSKONZEPT

Mobiliar und Ausrüstung des Schutzraums projektieren

Nach TWP 1984 ist die zweckmässige Anordnung der Liegestellen (dreistöckig) und der Aborte im Grundrissplan des Schutzraumes nachzuweisen.

Für die Planung der Liegestellenanordnung gilt Folgendes:
  • Für die dreistöckigen Liegestelleneinheiten sind die äusseren Grundrissabmessungen mit 0.70 m x 1.90 m anzunehmen. Im Aufriss beanspruchen sie eine lichte Höhe von 2.0 m.
  • Aus Gründen des Erschütterungsschutzes und der Luftzirkulation sind die Liegestellen nach Möglichkeit mit einem Wandabstand von 0.10 m, mindestens aber von 0.05 m, anzuordnen.
  • Der Zugang zu den Liegestellen erfordert stirnseitig oder längsseitig einen mindestens 0.70 m breiten Gang.
Konstruktion und Ausrüstung der Schutzräume sind standardisiert und ergeben sich aus den Technischen Weisungen für die Konstruktion und Bemessung von Schutzbauten (TWK 2017) und den Technischen Weisungen für Pflichtschutzräume (TWP 1984) des Bundes.

EINGABEPLAN ZEICHNEN

Schutzraum-Eingabeplan zuhanden der Behörden

Bevor mit dem Bau begonnen werden darf, muss zu jedem Schutzraum ein vom zuständigen Amt bewilligtes Belüftungs- und Möblierungskonzept für den Bezugsfall sowie für die zivile Nutzung vorliegen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Planung.
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