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Schutzraumgrundriss

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Schutzräume sollen schutztechnisch und wirtschaftlich optimal in das vorgegebene Bauwerk integriert werden. Sie bestehen im wesentlichen aus einer einfachen prismatischen Stahlbetonhülle in Ortsbeton. Die wenigen Öffnungen werden mit speziell starken Schutzraumabschlüssen geschlossen. Schutzräume werden normalerweise als Keller oder gewerbliche Lagerräume verwendet. Bei der Anordnung des Schutzraumes im Gebäude müssen folgende schutzbautechnische Bedingungen beachtet werden:

Die als Schutzraum verwendeten Räume sollen

  • weitgehend unter Terrain liegen
  • viele erdberührte Umfassungswände aufweisen
  • immer im untersten Geschoss direkt auf dem Boden angeordnet sein
  • unter massiven Gebäudeteilen angeordnet sein
  • weit entfernt von Räumen mit hoher Brandbelastung liegen
  • zusammen mit dem friedensmässigen Gebäude eine einfache Tragkonstruktion ergeben

Schutzräume und Schutzanlagen werden primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können. Im Falle der Verwendung als Schutzraum müssen diese Räume innert kürzester Frist und ohne spezielle Hilfsmittel bezugsbereit gemacht werden.

Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Landesweit gibt es über 300'000 Personenschutzräume, zudem 2'500 Schutzanlagen. Heute lassen sich über 95 Prozent der Bevölkerung in Schutzräumen unterbringen.

 

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