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Schutzräume sollen schutztechnisch und wirtschaftlich optimal in das vorgegebene Bauwerk integriert werden. Sie bestehen im wesentlichen aus einer einfachen prismatischen Stahlbetonhülle in Ortsbeton. Die wenigen Öffnungen werden mit speziell starken Schutzraumabschlüssen geschlossen. Schutzräume werden normalerweise als Keller oder gewerbliche Lagerräume verwendet. Bei der Anordnung des Schutzraumes im Gebäude müssen folgende schutzbautechnischen Bedingungen beachtet werden:
Der zum Schutzraum ausgebaute Raum soll:
Schutzräume und Schutzanlagen werden primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Kernkraftwerk Katastrophen und in anderen Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können. Im Falle der Verwendung als Schutzraum müssen diese Räume innert kürzester Frist und ohne spezielle Hilfsmittel bezugsbereit gemacht werden.
Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts sofort oder in wenigen Stunden zur Verfügung stehen. Landesweit gibt es über 300'000 Personenschutzräume in privaten oder öffentlichen Gebäuden, zudem 2'500 öffentliche Schutzanlagen für die Organisation der Zivilschutzverbände. Heute lassen sich ein grosser Teil der Bevölkerung in Schutzräumen unterbringen.