Schutzraum-Planung
FASSUNGSVERMÖGEN
Schweizer Grundsatz: Jeder/jedem ein Schutzraum
Wie viele Schutzplätze braucht ein Gebäude?
- für Wohnhäuser ab 38 Zimmern: zwei Schutzplätze pro drei Zimmer
- für Spitäler, Alters- und Pflegeheime: ein Schutzplatz pro Patientenbett
BELÜFTUNGSKONZEPT
Projektierung der Schutzraum-Belüftung
Um auch bei einer Belegung jederzeit ein zulässiges Schutzklima zu gewährleisten, sind die Luftraten und Belüftungseinrichtungen (Ventilationsaggregate, Gasfilter etc.) bei der Projektierung genau zu definieren.
Schutzräume für bis zu 50 Personen werden mit 6 m³/h pro Schutzplatz im Frischluftbetrieb und mit 3 m³/h pro Schutzplatz im Filterbetrieb belüftet.
Bei Schutzräumen von über 50 Personen, die vollständig innerhalb des Dämmperimeters liegen, greift die TWW 2012 . Das bedeutet, dass jeder Schutzplatz mit der doppelten Luftrate versorgt sein muss.
ÜBERDRUCKBERECHNUNG
Berechnung des Überdrucks für Schutzräume nach TWS
MÖBLIERUNGSKONZEPT
Mobiliar und Ausrüstung des Schutzraums projektieren
Nach TWP 1984 ist die zweckmässige Anordnung der Liegestellen (dreistöckig) und der Aborte im Grundrissplan des Schutzraumes nachzuweisen.
Für die Planung der Liegestellenanordnung gilt Folgendes:
- Für die dreistöckigen Liegestelleneinheiten sind die äusseren Grundrissabmessungen mit 0.70 m x 1.90 m anzunehmen. Im Aufriss beanspruchen sie eine lichte Höhe von 2.0 m.
- Aus Gründen des Erschütterungsschutzes und der Luftzirkulation sind die Liegestellen nach Möglichkeit mit einem Wandabstand von 0.10 m, mindestens aber von 0.05 m, anzuordnen.
- Der Zugang zu den Liegestellen erfordert stirnseitig oder längsseitig einen mindestens 0.70 m breiten Gang.
Konstruktion und Ausrüstung der Schutzräume sind standardisiert und ergeben sich aus den
Technischen Weisungen für die Konstruktion und Bemessung von Schutzbauten (TWK 2017)
und den
Technischen Weisungen für Pflichtschutzräume (TWP 1984)
des Bundes.
